| Merkblatt
und Antragsformulare:
Antrag Sondergenehmigung für die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse II außerhalb der Silvesterzeit. |
| Möchten Sie während des Jahres
Kleinfeuerwerk der Klasse II (sog. Silvester-Feuerwerk) abbrennen? Hierzu
benötigen Sie eine Bezugsgenehmigung ( zur Vorlage bei Ihrem Händler
) und eine Freistellung vom Verwendungsverbot.
Sie füllen ganz einfach den vorgedruckten Antrag ( ende der Seite ) komplett aus und reichen diesen bei dem Ordnungsamt ein, in dessen Zuständigkeitsbereich das Feuerwerk abgebrannt werden soll: Der Antrag sollte dem Ordnungsamt mindestens 14 Tage vor dem Abbrandtermin vorliegen. Folgendes sollte Ihr Antrag enthalten: 1. Anschrift des zuständigen Ordnungsamtes 2. Antragsteller: Name, Vorname, Privatanschrift 3. Begründung: Hochzeitsfeiern, Geburtstage, Jubiläen, Firmengründungen u.ä. 4. Veranstaltungsort: genaue Anschrift des Veranstaltungsortes 5. Zeitpunkt: Ort, Datum, Zeit 6. Durchführung durch: Name der Person die das Feuerwerk abbrennt. 7. Folgende
Feuerwerks Artikel werden eingesetzt:
Weitere Wichtige Hinweise: Die Feuerwerkskörper dürfen nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erworben und abgebrannt werden. Falls Sie das Feuerwerk auf einem fremden Grundstück abbrennen, muß auch eine Zustimmung des Grundstücksbesitzers mit eingereicht werden. Je nach Veranstaltungsort kann das zuständige Ordnungsamt Auflagen erteilen, z.B. ausreichenden Brandschutz verlangen (Bereitstellung von Feuerlöschgeräten o.ä. ) oder auch Artikel ausklammern, von denen eine Gefahr für z.B. reetgedeckte Häuser ausgeht (z.B. Raketen). Diesen Auflagen kann nicht widersprochen werden. |